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Steuern / Sonstige 
Dienstag, 10.06.2025

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer unter Verwendung eines Musterschreibens aus dem Internet ohne Erfolg

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer abgewiesen (Az. 3 V 3046/25).

Der Antrag war unter Verwendung eines Musterschreibens gestellt worden, welches auch von einer Vielzahl anderer Antragsteller in beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg und anderen Finanzgerichten anhängigen Verfahren verwendet worden ist. Der Antrag ließ nicht klar erkennen, ob er gegen den Grundsteuerwertbescheid, den Grundsteuermessbescheid oder den Grundsteuerbescheid für das Grundstück der Antragstellerin gerichtet war.

Das Finanzgericht hat den Antrag unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten geprüft und festgestellt, dass er bei jeder denkbaren Auslegung unzulässig ist. Dagegen hat die Antragstellerin – wiederum unter Verwendung eines Musterschreibens aus dem Internet – eine Anhörungsrüge erhoben, welche ebenfalls als unzulässig verworfen worden ist.

Die von der Antragstellerin erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 1 BvR 934/25).

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