Die Berliner Sparkasse hätte ihre Kunden um Zustimmung bitten müssen, anstatt einseitig die Kontogebühren zu erhöhen. Das hat der Bundesgerichtshof nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt und die Gebührenerhöhungen für unwirksam erklärt (Az. XI ZR 45/24).
Die Kontogebühren wurden bis zur nachträglich eingeholten Zustimmung zu hoch abgerechnet. Dabei wurden von der Berliner Sparkasse je nach Kontomodell zum Beispiel monatlich 3 Euro zu viel eingezogen.
Wer sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatte und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren von der Berliner Sparkasse zurückfordern – rückwirkend bis zum November 2017.
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs sollte die Berliner Sparkasse zügig aktiv werden und den an der Klage beteiligten Kunden von sich aus die überhöhten Kontogebühren zurückzahlen.
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