Infothek

Zurück zur Übersicht
Recht / Zivilrecht 
Dienstag, 10.06.2025

„Nestmodell“ als Betreuungsvariante nicht möglich bei ständigem Streit der Ex-Partner

Wenn Eltern sich nach einer Trennung für das sog. Nestmodell als Betreuungsvariante für die Kinder entscheiden, sollten die Eltern nicht nur die Vorteile für die Kinder und die immensen Kosten im Blick haben, sondern auch, wie gut man noch mit dem oder der Ex kann. Wenn die Eltern nach ihrer Trennung sehr zerstritten sind, ist das Nestmodell für die gemeinsamen Kinder keine gangbare Lösung. So entschied das Oberlandesgericht Brandenburg (Az. 9 UF 145/24).

Eltern hatten sich entschieden, ihre drei Söhne nach der Trennung im Nestmodell zu betreuen. Das schien praktisch, weil das Hausgrundstück mit der ehemaligen Familienwohnung den Eltern gemeinsam gehörte. Doch ihr Verhältnis entwickelte sich immer negativer und war zudem von massiven Konflikten und mehreren parallel laufenden Gerichtsverfahren geprägt. Schließlich wollten sie auch noch die Frage rund um das Betreuungsmodell für ihre Kinder vom Gericht klären lassen.

Das Gericht entschied gegen das „Nestmodell“ und wies der Frau die ehemalige Familienwohnung zur alleinigen Nutzung zu, denn ein weiteres Zusammenleben der Familie sei für die Kinder zu belastend. Eine räumliche Trennung sei unbedingt erforderlich. Nur so würden die Kinder weniger durch den Elternstreit belastet. Eine gleichrangige Betreuung der Kinder durch beide Eltern sei auch ohne abwechselnde Nutzung der bisherigen Familienwohnung möglich. Dabei könnten auch die vertrauten Beziehungen der Kinder wie etwa Schule, Kita und Freunde gewahrt bleiben. Ein Vorteil der räumlich getrennten Betreuung der Kinder liege auch in der Reduzierung möglicher Konflikte. Anderenfalls sei eine Fortsetzung des Streits über Dinge wie Versorgung, Sauberkeit oder Wäschewaschen vorprogrammiert. Auch der finanzielle Aspekt spreche gegen das „Nestmodell“, denn faktisch müssten Kosten für drei Wohnungen aufgebracht werden. Das könnten sich nur wenige getrennt lebende Eltern leisten, die Mutter im vorliegenden Fall jedenfalls nicht. Der Vater verfügte hingegen über ein deutlich höheres Einkommen.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.



 
 
E-Mail
Anruf
Karte
Infos