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Recht / Sonstige 
Montag, 02.06.2025

Bundesförderung von gewerblich angeschafften E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern

Das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) weist darauf hin, dass das Bundesförderprogramm zur Anschaffung von gewerblichen E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern noch bis zum 30.06.2027 läuft.

Die Bundesförderung kann von Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen) in Anspruch genommen werden und beträgt 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 3.500 Euro pro Rad.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nimmt die Förderanträge entgegen.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das von der BAFA zur Verfügung gestellte elektronische Antragsformular.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.



 
 
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