Seit Ausbruch der Corona-Krise wurden die Abgabetermine für die Einkommensteuererklärungen der letzten Jahre durch die Finanzverwaltung verlängert.
Für die Einkommensteuererklärung 2024 gelten letztmalig verlängerte, jedoch kürzere Abgabefristen als im letzten Jahr:
Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2023 verpflichtet sind, hatten dafür zwei Monate mehr Zeit. Die Einkommensteuererklärung musste bis zum 02.09.2024 eingereicht werden. Für steuerlich beratene Personen verlängert sich die Abgabefrist auf den 02.06.2025.
Das zuständige Finanzamt kann in bestimmten Fällen die Einkommensteuererklärung für steuerlich beratene Personen vorab anfordern, jedoch nicht vor Ablauf des 31. Juli des Folgejahres.
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