Das Landgericht Flensburg entschied, dass Banken das Girokonto kündigen dürfen, wenn der Kunde den mehrfachen Aufforderungen der Bank zur Zustimmung zu geänderten Vertragsbedingungen nicht nachkommt.
Im Streitfall hatte der Kläger ein Girokonto bei der Sparkasse. Die Sparkasse forderte ihn mehrfach auf, den neuen Geschäftsbedingungen zuzustimmen. Weil der Kläger die Zustimmung verweigerte, kündigte die Sparkasse das Konto, bot aber weiterhin an, die Kündigung rückgängig zu machen, falls der Kläger doch noch zustimmen würde. Der Kläger akzeptierte die Kündigung nicht. Das Amtsgericht Flensburg wies den Antrag schon aus formellen Gründen zurück. Hiergegen legte der Kläger das Rechtsmittel der Beschwerde ein.
Das Landgericht Flensburg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die beklagte Sparkasse durfte das Konto ordentlich kündigen. Die Kündigung des Kontos sei rechtmäßig. Nach Auffassung des Landgerichts benötigen Banken und Sparkassen einheitliche Bedingungen für alle Kunden. Banken und Sparkassen könnten nicht mit unterschiedlichen Vertragsbedingungen für einzelne Kunden arbeiten. Weil der Kläger den neuen Bedingungen nicht zugestimmt hatte, sei es für die Sparkasse nicht zumutbar, die Vertragsbeziehung weiterzuführen.
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