Der Grundbesitz eines Wohnungsunternehmens kann auch dann schädliches Verwaltungsvermögen darstellen, wenn neben der Vermietung einer Vielzahl von Wohnungen gewisse Zusatzleistungen erbracht werden. Dies entschied das Finanzgericht Münster (Az. 3 K 751/22 F).
Im Streitfall erhielt der Kläger einen Kommanditanteil an einer GmbH & Co. KG geschenkt, die umfangreichen, an Dritten zu Wohnzwecken vermieteten Grundbesitz hält. Daneben erbrachte die KG diverse Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermietungstätigkeit (z. B. die Lieferung von Strom, Mediendienstleistungen, Überwachungs- sowie Reinigungs-, Hausmeister- und Handwerkerleistungen). Das beklagte Finanzamt behandelte den gesamten Grundbesitz für Schenkungsteuerzwecke als Verwaltungsvermögen, da die Zusatzleistungen keine gewerbliche Vermietung begründet hätten.
Die hiergegen erhobene Klage blieb erfolglos. Das Finanzgericht Münster hat die Behandlung der vermieteten Wohnungen als Verwaltungsvermögen für zutreffend erachtet mit der Folge, dass die schenkungsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen insoweit nicht eingriffen.
Die Revision ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen II R 39/24 anhängig.
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