Schadensersatzzahlungen, die nicht auf (schuldhaften) Handlungen im Rahmen der beruflichen Aufgabenerfüllung des Steuerpflichtigen beruhen, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Werbungskosten kann nur derjenige abziehen, der die Aufwendungen selbst wirtschaftlich getragen hat. So entschied das Finanzgericht München (Az. 11 K 1476/17). Im Streitfall beruhten die Schadensersatzzahlungen des Klägers einschließlich der geltend gemachten Anwalts-, Gerichts- und Fahrtkosten zu Gerichtsterminen nicht auf (schuldhaften) Handlungen des Klägers, die im Rahmen der beruflichen Aufgabenerfüllung des Klägers gelegen haben.
Aufwendungen für übliche Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen an einem zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Gebäude wie die bloße Instandsetzung vorhandener Sanitär-, Elektro- und Heizungsanlagen, der Fußbodenbeläge, der Fenster und der Dacheindeckung seien sofort als Werbungskosten abziehbare Erhaltungsaufwendungen.
Bei den im Streitfall vorgenommenen streitigen Maßnahmen (Verlegen von Granit und Fliesen anstelle von Laminat; Pflasterung der Zufahrt erneuern; Carport und Gartenhaus streichen; Boden des Balkons mit wetterbeständigen Planken anstelle mit Holz auskleiden; Holzgeländer des Balkons durch Geländer mit wetterbeständigen Planken ersetzen) handele es sich um solche Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Der Aufwand für diese Maßnahmen sei hier daher als Erhaltungsaufwand sofort abzugsfähig.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Gute Steuerberatung beruht auf gegenseitiges Vertrauen. Wir bieten Ihnen vielen Jahren fachkundige Beratung in allen steuerlichen Angelenheiten sowie Finanz- und Lohnbuchhaltung. Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich für ein persönliches Gespräch. Wir freuen uns auf Sie!
Daten-Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH
Justus-von-Liebig-Straße 6 A
31535 Neustadt
Telefon: +49 (0)5032 / 9812-0
Telefax: +49 (0)5032 / 9812-20
Montag bis Freitag
08:00 bis 14:00 Uhr
sowie
Termine außerhalb der Sprechzeiten individuell nach Vereinbarung
© 2025 Daten-Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.